Der verbrauchsorientierte Energieausweis stellt dar, wie hoch der Verbrauch an Heizenergie und Wasser in dem Gebäude tatsächlich ist. Da dieser Verbrauch jedoch abhängig vom Nutzer und seinen Gewohnheiten ist, ist er weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis, allerdings auch günstiger.
Verbrauchserfassung für das gesamte Gebäude:
Der Energieausweis bezieht sich auf das gesamte Gebäude bzw. auf den gesamten zu Wohnzwecken genutzten Teil eines gemischt genutzten Gebäudes. Es darf grundsätzlich kein Energieausweis für eine
einzelne Wohnung eines Gebäudes erstellt werden. Es dürfen keine Daten einzelner Wohnungen fehlen.
Wohnungsähnliche Nutzungen (z.B. Praxisräume von Ärzten, Rechtsanwälten etc.) müssen wie Wohnungen behandelt werden. Bei Teilen eines Wohngebäudes, die sich wesentlich von der Wohnnutzung
unterscheiden und die einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfassen (z.B. Verkaufsräume mit großen Verglasungen und / oder raumlufttechnischen Anlagen), darf kein gemeinsamer
Energie-verbrauchskennwert mit den Wohnungen angegeben werden.
Die Verbrauchserfassung erfolgt für die drei bis vier letzten
aufeinander folgenden Abrechnungsperioden.
Ab 01.07.2008 wird für Gebäude bis zu 4 Wohneinheiten der aufwändigere und teurere bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht. Dieser basiert auf dem errechneten Energiebedarf eines Gebäudes.